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Recht auf Physio-, Sprach- oder Ergotherapie

Ärzte sind normalerweise an ein bestimmtes Budget bei der Verordnung von Heilmitteln gebunden. Es gibt jedoch Fälle, in denen mehr Heilmittel benötigt werden. Dann besteht ein sogenannter „besonderer Versorgungsbedarf“.

Alle Diagnosen, für die dieser besondere Versorgungsbedarf gilt, sind auf einer Liste der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vermerkt. Auch die Multiple Sklerose steht auf der Liste. 

Eine Verschreibung von Physio-, Sprach- oder Ergotherapie für MS-Betroffene sollte daher für Ärzte kein Problem darstellen. Bisher konnten Krankenkassen jedoch ein Genehmigungsverfahren einfordern. Seit dem 01. Januar 2017 entfällt dieses Verfahren. Für alle Erkrankungen, die auf der Diagnoseliste stehen, gilt: Ein langfristiger Heilmittelbedarf ist automatisch genehmigt. Ihr Arzt kann also ohne aufwändige Prüfverfahren Therapieformen wie Physio- oder Ergotherapie verschreiben. 

Weitere Informationen zur geänderten Heilmittelverordnung finden Sie auch auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter www.kbv.de/html/.