Rechtstipp: Das Recht auf Zweitmeinung
Gesetzlich Versicherte haben das Recht ihren Arzt frei zu wählen. Deshalb ist es auch unproblematisch, einen weiteren Arzt um Rat zu fragen.
Sinnvoll ist es, sich vor dem Aufsuchen eines zweiten Arztes bereits vorhandene Informationen wie Laborwerte, Röntgenbilder und Arztberichte aushändigen zu lassen. Das spart unnötige Doppeluntersuchungen. Für das Anfertigen von Kopien darf der behandelnde Arzt die Kosten allerdings dem Patienten in Rechnung stellen.
Zudem besteht für bestimmte planbare Eingriffe seit einiger Zeit ein gesetzlicher Anspruch auf Zweitmeinung. Steht eine solche Operation an, muss der Arzt den Patienten mindestens 10 Tage vor dem Eingriff darüber aufklären, dass er sich bei einem speziell dafür qualifizierten Arzt beraten lassen kann. Das betrifft derzeit Mandeloperationen, Gebärmutterentfernungen oder Schulterarthroskopie.
Informationen zum Zweitmeinungsverfahren gibt es unter: www.gesundheitsinformation.de/zweitmeinung