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Reiseversicherung – wann werden die Kosten übernommen?

Mit der Familie oder Freunden verreisen, darauf freut man sich meist schon mehrere Wochen im Voraus. Doch was ist, wenn ein plötzlicher Schub den Urlaub doch noch verhindert?

Können sich MS-Betroffene mit einer Reiserücktrittsversicherung versichern, damit sie nicht auf den Reisekosten sitzen bleiben?

Dies gestaltet sich oft als schwierig. Denn der Grund für den Reiserücktritt muss bei den meisten Versicherten „plötzlich und unerwartet“ eingetreten sein, damit die Kosten übernommen werden. Auf den ersten Blick scheint dies bei einer MS nicht der Fall zu sein, da ein Schub nicht unerwartet eintritt. Jedoch ist die Rechtslage hier nicht eindeutig: In einigen Urteilen wurde entschieden, dass der Versicherer auch bei einer chronischen Erkrankung zahlen musste, und zwar dann, wenn sich die chronische Erkrankung unerwartet bis zu Unzumutbarkeit verschlimmert.

Voraussetzung in diesen Fällen ist allerdings ein ärztliches Attest. Deshalb sollten sich MS-Betroffene von ihrem behandelnden Arzt vor der Reise attestieren lassen, dass die MS gut eingestellt ist, und sich eine uneingeschränkte Reisefähigkeit bestätigen lassen.