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Reiseversicherung – wann werden die Kosten übernommen?

Mit der Familie oder Freunden verreisen, darauf freut man sich meist schon mehrere Wochen im Voraus. Doch was ist, wenn ein plötzlicher Schub den Urlaub doch noch verhindert? Können MS-Betroffene mit einer Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten zurückverlangen?

Dies gestaltet sich oft schwierig. Denn der Grund für den Reiserücktritt muss bei den meisten Versicherten „plötzlich und unerwartet“ eingetreten sein, damit die Kosten übernommen werden. Viele Versicherungen stufen einen Schub dagegen nicht als unerwartet ein. Die Rechtslage ist also nicht eindeutig.

Betroffene können sich von ihrem Arzt eine unerwartete Verschlimmerung der Krankheit bescheinigen lassen. Mit dem ärztlichen Attest steigen die Chancen, dass die Versicherung die Kosten übernehmen muss.

Voraussetzung ist in diesen Fällen ein ärztliches Attest. Deshalb sollten sich MS-Betroffene vor der Reise attestieren lassen, dass die MS gut eingestellt ist, und eine uneingeschränkte Reisefähigkeit besteht.