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Rente bei teilweiser Erwerbsminderung

Menschen mit MS, die nur noch eingeschränkt in Teilzeit arbeiten können, haben Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente und die Teilzeitarbeit sollen MS-Betroffenen weitestgehend den Lebensunterhalt sichern.

Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist halb so hoch wie die Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Wenn es neben dieser Teilerwerbsminderungsrente noch weiteres Einkommen, zum Beispiel aus einem Beschäftigungsverhältnis oder selbstständiger Tätigkeit, sowie bestimmte Sozialleistungen (wie Krankengeld, Verletzten- oder Arbeitslosengeld) gibt, kann sich dies auf die Rentenhöhe auswirken.

Tipp: Wenn MS-Betroffene zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könnten, aber arbeitslos sind, weil ein Teilzeitarbeitsplatz nicht vorhanden ist, können sie Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, obwohl sie aus medizinischer Sicht nur teilweise erwerbsgemindert sind. Die Arbeitsmarktlage spielt allerdings keine Rolle, wenn MS-Betroffene noch mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können: Dann gibt es keinen Rentenanspruch.