Rentenantrag
Dem Antrag müssen alle notwendigen Versicherungsunterlagen beigelegt werden, die im Versicherungsverlauf noch nicht erfasst sind. Dies sind zum Beispiel Nachweise über Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit und Krankheitszeiten, ggf. die Geburtsurkunden der Kinder, Gesellen- bzw. Kaufmannsgehilfenbrief oder Ähnliches – auch wenn die Lehre abgebrochen wurde. Zudem benötigt die Rentenversicherung die Steueridentifikationsnummer, Kontodaten und die Anschrift der Krankenkasse sowie die Versichertennummer.
Für einen nahtlosen Übergang zwischen Beschäftigung und Rente sollte der Antrag etwa drei Monate vor Erreichen des entsprechenden Alters gestellt werden. Eine verspätete Antragstellung kann zu einem verzögerten Beginn der Rentenzahlung führen.
Weitere Informationen erhält man bei der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de
Achtung: Bei betrieblicher Altersversorgung erteilen die jeweiligen Versorgungsträger Auskunft auf Anfrage.