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Richtig bewerben auch mit Multipler Sklerose

Leider gelten immer noch viele Vorbehalte gegenüber MS. So sind manche Betroffene mit Vorurteilen wie vermehrte Krankmeldungen, frühzeitige Behinderung und damit Jobaufgabe konfrontiert. Das richtige Verhalten im Vorstellungsgespräch ist daher von ausschlaggebender Bedeutung.

Die Multiple Sklerose ist eine chronische Krankheit mit einem nicht vorhersehbaren Verlauf. Ein frühzeitiger Beginn einer immunmodulierenden Langzeittherapie kann bei einem Teil der Betroffenen dazu beitragen, dass ein positiver Einfluss auf den Langzeitverlauf der Multiplen Sklerose genommen wird. Dies kann sich positiv auf das Privat- und das Berufsleben auswirken. Doch wie sieht es aus, wenn es darum geht, seinen Wunschberuf ausüben zu können? 

 

Muss ich von meiner MS berichten?

Nein, ungefragt müssen Sie keine Auskunft über Ihre Multiple Sklerose geben, es sei denn:

  • Sie können die Arbeit aufgrund eines momentanen Schubes zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme nicht beginnen,

  • es ist eine Rehabilitationsmaßnahme zu diesem Zeitpunkt geplant oder

  • es liegt bereits eine körperliche Beeinträchtigung vor, die die geplante Arbeit erschwert.

Was ist, wenn ich gezielt nach einer Krankheit gefragt werde?

Hier gilt: Das Fragerecht des Arbeitgebers ist begründet, wenn Sie die Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht erfüllen können, die Erkrankung die Arbeitsleistung auf Dauer oder wiederkehrend einschränkt oder durch die Erkrankung eine Gefährdung für Sie oder Ihre Kollegen entsteht.

Für Sie als MS-Betroffener bedeutet dies, dass Sie eine solche Frage wahrheitsgemäß beantworten müssen, wenn Sie in letzter Zeit unter Schüben gelitten haben, die eine wiederholte Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatten. Ebenso müssen Koordinationsstörungen o. Ä. offenbart werden, wenn diese bei der geplanten Tätigkeit ein Risiko für Sie oder Ihre Kollegen darstellen können (z. B. bei Arbeiten in großer Höhe). Wenn Sie hingegen keine für den künftigen Job bedeutungsvollen körperlichen Beeinträchtigungen haben, kann die Frage nach einer chronischen Erkrankung verneint werden.

 

Was ist, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe?

Die direkte Frage nach einer Schwerbehinderung müssen Sie nicht mehr wahrheitsgemäß beantworten. Der bloße Status als schwerbehinderter Mensch muss auch auf direkte Frage nicht mehr offenbart werden, sofern der Schwerbehinderteneigenschaft nicht Einschränkungen zugrunde liegen, die die Arbeitsleistung oder Sicherheit im Betrieb beeinträchtigen. Bei einer Einstellungsuntersuchung unterliegen Ärzte und Psychologen der Schweigepflicht. Sie dürfen nur hinsichtlich der Eignung des Bewerbers für die auszuübende Stelle Auskunft geben.

 

Und noch ein Tipp für Ihr Bewerbungsgespräch mit MS:

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie im Bewerbungsgespräch die Multiple Sklerose, d. h. die verschiedenen Verläufe und Optionen einer immunmodulierenden Langzeittherapie, möglichst verständlich Ihrem potentiellen neuen Arbeitgeber darstellen und erläutern können. Sofern Ihre Einschränkungen erkennbar sind, sollte auch von vornherein offen thematisiert werden, dass eine MS vorliegt und ob bzw. inwiefern diese einschränkend wirkt.


Das "richtige" Verhalten im Vorstellungsgespräch kann also vieles dazu beitragen, Vorbehalte gegen Multiple Sklerose auszuräumen. So steht dem Wunschberuf auch mit der MS nichts mehr im Wege.