Schwerbehindertenausweis - Voraussetzungen, Rechte und Vergünstigungen
Für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sind die Versorgungsämter zuständig. Ist die Schwerbehinderung, also ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, festgestellt, wird auf Antrag ein Ausweis hierüber ausgestellt. Der Schwerbehindertenausweis kann befristet oder unbefristet sein.
Gesetzliche Voraussetzungen
Sofern ein Multiple Sklerose Betroffener die gesetzlichen Voraussetzungen der Schwerbehinderteneigenschaft erfüllt, ist die Schwerbehinderung nach dem SGB IX und die damit verbundene Rechtsstellung ohne Weiteres gegeben. Er ist damit ein schwerbehinderter Mensch, auch wenn er keinen Ausweis besitzt.
Statusentscheidung Schwerbehinderung
Die amtliche Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ist eine reine Statusentscheidung. Sie spricht nicht selbst Sozialleistungen zu und wirkt sich nur mittelbar auf andere Rechtsbeziehungen aus. Die Statusentscheidung ist für alle anderen Stellen verbindlich. Der Schwerbehindertenausweis hat Beweisfunktion gegenüber Behörden. Einem gültigen Ausweis gegenüber gibt es keinen Gegenbeweis.
Vergünstigungen durch Schwerbehindertenausweis
Außer durch den Schwerbehindertenausweis kann der Nachweis einer Schwerbehinderung auch durch Renten- oder Verwaltungsbescheide sowie durch die vorläufige Bescheinigung über den GdB erbracht werden. In Streitfällen und wenn die Beeinträchtigung nicht ohne Weiteres erkennbar ist, muss dieser Nachweis durch den Schwerbehindertenausweis geführt werden. Dieser ist auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme bestimmter Vergünstigungen.
Weitere Informationen unter www.versorgungsaemter.de