So bekommen Sie in der Apotheke wirklich das verschriebene Medikament
Im Arzneimittelrecht heißt das, dass der Apotheker auch auf andere Präparate zurückgreifen kann, die denselben Wirkstoff enthalten, wenn dieses Feld nicht durchgestrichen ist.
Aus wirtschaftlichen Gründen hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren eine Regelung eingeführt, die die Abgabe von wirkstoffgleichen Nachahmerpräparaten (sogenannten Generika) erlaubt.
Apotheker können dann ein wirkstoffgleiches, Medikament herausgeben – allerdings ist nicht jedes wirklich gleich. In der MS-Therapie können wirkstoffgleiche Präparate zum Beispiel einen unterschiedlichen Injektor haben. Die Anwendung muss dann noch einmal neu trainiert werden.
Um sicherzustellen, dass der Patient in der Apotheke genau das verschriebene Arzneimittel bekommt, streicht der behandelnde Arzt das „aut idem“-Kreuz durch. Für die Apotheke bedeutet das: Es darf nur das vom Arzt verordnete Präparat abgegeben werden und der Betroffene erhält immer das Präparat, mit dem er vertraut ist.