Staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung
Um allen Menschen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. Diese wird auch „Pflege-Bahr“ genannt.
Bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung gibt es keine Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Sie richtet sich deshalb gerade an Menschen mit Vorerkrankungen. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ausschließlich vom Eintrittsalter bei Vertragsabschluss und vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.
Auszahlung bei jedem Pflegegrad
Allerdings sind die Leistungen auch niedriger als bei einer ungeförderten privaten Zusatzversicherung. Daher ist es sinnvoll die verschiedenen Angebote der Zusatzversicherungen zu vergleichen und sich eventuell beraten zu lassen.
Die Versicherungsleistungen sind Geldleistungen (Pflegemonatsgeld oder Pflegetagegeld), die in jedem Pflegegrad ausgezahlt werden. Es müssen für jeden Pflegegrad Leistungen vorgesehen sein, bei Pflegegrad 5 mindestens 600 Euro.
Um die staatliche Förderung von 5 Euro pro Monat zu erhalten, müssen MS-Betroffene den monatlichen Mindestbetrag von zehn Euro bezahlen.