Steuer: Außergewöhnliche Belastung
Die Höhe hängt allerdings vom Einkommen und der Familienkonstellation ab und nur wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überstiegen wird. So beträgt zum Beispiel die zumutbare Belastung bei einem Einkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro für einen unverheirateten Betroffenen 6 Prozent, mit Kindern sinkt der Wert auf 3 Prozent.
Was fällt alles unter eine außergewöhnliche Belastung?
Dazu zählen Krankheitskosten, wie Medikamente oder Pflegemittel, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden, aber medizinisch erforderlich sind, Rollstuhl und Zubehör, soweit nicht erstattet, Besuchskosten in Krankenhaus oder Reha, soweit als der Heilung förderlich attestiert. Oder der krankheitsbedingte Umbau einer Wohnung oder eines Gebäudes. Behinderte Menschen können auch Fahrtkosten in bestimmten Umfang als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Achtung: Alle Belege und Rechnungen müssen MS Betroffene für das Finanzamt aufbewahren.