Unterhaltspflichten bei MS
Wer plötzlich wieder auf sich allein gestellt ist, kann vor neuen finanziellen Herausforderungen stehen – zum Beispiel, wenn er aufgrund der MS nicht arbeiten gehen kann.
In solchen Fällen kann ein nachehelicher Unterhalt beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die Erwerbsunfähigkeit schon zum Zeitpunkt der Scheidung bestand. Wer nachehelichen Unterhalt beantragt, muss nachweisen, dass er krankheitsbedingt nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Dazu gilt es, ein fachärztliches Gutachten mit einer konkreten Diagnose vorzulegen.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen der Eheleute.