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Unterhaltsvorschuss – Hilfe für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter oder Väter haben die Möglichkeit einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass der andere Elternteil keinen oder nicht genügend Unterhalt zahlt.

Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 12 Jahre und einen Zeitraum von maximal sechs Jahren erstattet. Ab Juli 2017 erhalten Alleinerziehende sogar noch mehr Unterstützung. Nach langen Diskussionen einigten sich Bund und Länder auf eine Reform des Unterhaltszuschusses. Dieser wird ab dem 01.07.2017 unbegrenzt für Kinder bis zu Ihrem 19. Lebensjahr bewilligt. 

Für alleinerziehende Elternteile, die ausschließlich von Sozialhilfe leben, gilt dieser Anspruch allerdings nur bei Kleinkindern. Ab einem Mindestverdienst von 600 Euro können sie den Unterhaltszuschuss auch über einen längeren Zeitraum hinweg beziehen.