Verbeamtung
Hierbei soll geprüft werden, ob der Bewerber/die Bewerberin dem Amt nicht nur in fachlicher, sondern auch in körperlicher und psychischer Hinsicht gewachsen ist.
Normalerweise muss zum Zeitpunkt der Verbeamtung durch einen Amtsarzt festgestellt werden, dass der Bewerber oder die Bewerberin bis zum gesetzlichen Rentenalter den Job erfüllen kann. Schwerbehinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt, müssen diese Prognose der Dienstfähigkeit nur für fünf Jahre erfüllen.
Für Menschen mit einem GdB von weniger als 50, ist die Rechtslage bisher nicht eindeutig. 2013 beantragte beispielsweise ein Lehrer mit Multiple Sklerose die Gleichstellung mit schwerbehinderten – und erhielt vom hessischen Landessozialgericht recht. Letztlich muss der Gesundheitszustand und die Prognose jedoch weiterhin im Einzelfall beurteilt werden.