Was ist der Login?

Sie können sich über einen Klick auf das Icon oben rechts,
wie gewohnt, bei Aktiv mit MS anmelden.

Abmelden/Anmelden

Sie können ab sofort für zukünftige Besuche auch direkt angemeldet bleiben.



Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wer pflegebedürftige Angehörige hat oder einen Angehörigen mit MS unterstützt benötigt auch einmal selbst eine Pause oder kann verhindert sein. Für diese Fälle gibt es das Angebot der Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege ist mit einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung vergleichbar, die die Pflegeversicherung übernimmt. Es ist eine Ersatzpflege für maximal sechs Wochen und bis zu 1612 Euro im Jahr – für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.

Zudem können bis zu 50 Prozent der Ansprüche der Kurzzeitpflege (806 Euro im Jahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden und die Verhinderungspflege lässt sich so auf bis zu 2418 Euro erhöhen.

Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Angehörige oder auch in einer Einrichtung erfolgen. Eine Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person zum Beispiel ins Theater oder Kino möchte.

Voraussetzung ist, dass die Verhinderungspflege von einer Person durchgeführt wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, sonst gibt es weniger Geld. Außerdem darf sie nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und die Person muss mindestens schon sechs Monate gepflegt worden sein. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.   

Weiterführende Informationen gibt es unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html