Verhinderungspflege
Diese ist mit einer Urlaubs- oder Krankheitsvertretung vergleichbar. Die Pflegeversicherung übernimmt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für maximal sechs Wochen und bis zu 1.612 Euro im Jahr. Zudem können bis zu 50 Prozent der Ansprüche der Kurzzeitpflege (806 Euro im Jahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden und die Verhinderungspflege lässt sich so auf bis zu 2.418 Euro erhöhen.
Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst oder Angehörige erfolgen oder auch in einer Einrichtung. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden, wenn die pflegende Person zum Beispiel ins Theater oder Kino möchte. Voraussetzung ist, dass die Verhinderungspflege von einer Person durchgeführt wird, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist, sonst gibt es weniger Geld. Außerdem darf sie nicht mit der pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und die Person muss mindestens schon sechs Monate gepflegt worden sein. Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.