Wie beantrage ich einen personenbezogenen Behindertenparkplatz?
Diesen kann man in jeder Stadt beantragen, es gibt allerdings einige Voraussetzungen, damit diese Ausnahmegenehmigung bzw. das Sonderrecht erteilt wird.
Einen Antrag kann nur eine betroffene Person stellen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG für außergewöhnliche Gehbehinderung oder BI für blind hat. Da ein personenbezogener Behindertenparkplatz die Interessen anderer Verkehrsteilnehmer berührt, muss vorher geprüft werden, ob dieses Sonderrecht vertretbar ist. Menschen mit MS und Schwerbehindertenausweis haben keinen Anspruch auf einen solchen Parkplatz, da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt.
Geprüft wird unter anderem, ob der Parkplatz tatsächlich benötigt wird, ob es in zumutbarer Nähe einen Parkplatz gibt, der genutzt werden kann oder ob örtliche Gegebenheiten dagegensprechen. Zuständig sind Straßenverkehrsbehörden der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Anträge findet man oft online. Dort erfährt man auch, welche Unterlagen mit eingereicht werden müssen.
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