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Wiedereingliederung in den Beruf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wer länger als sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat das Recht auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement.

Seit 2004 sind Betriebe dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern Programme anzubieten, die den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sichern sollen. Je nach Situation erarbeiten Arbeitgeber und Angestellter gemeinsam ein individuelles Konzept, mit welchen Maßnahmen einer Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Ein bekanntes Beispiel für die BEM ist die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf. Hierbei stellt der Arzt einen Stufenplan zur langsamen Rückkehr ins Berufsleben auf. Darin steht die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit und deren kontinuierliche Steigerung über einen bestimmten Zeitraum. Kann der Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten aus Krankheitsgründen zunächst noch nicht ausführen – beispielsweise Autofahren – muss der Arzt dies in seinem Plan vermerken, genauso wie eventuelle Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung, zum Beispiel festgelegte Arbeitspausen. Der Wiedereingliederungsplan ist nicht starr festgelegt, sondern kann jederzeit der individuellen Belastbarkeit angepasst werden. 

Hinweis: Arbeitnehmer sind für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung weiter krankgeschrieben und erhalten Krankengeld. Weitere Hinweise zum BEM finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de