Zuschüsse für Umbaumaßnahmen
Eine Möglichkeit ist die Pflegekasse, sie kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.000 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen sollen.
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen, wie eine Türverbreiterung, eine fest installierte Rampe oder einen Badezimmerumbau. Außerdem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das für die Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, finanziell unterstützt. Ein solcher Zuschuss kann auch ein zweites Mal gewährt werden.
Menschen mit MS, die berufstätig sind, haben Anspruch auf Zuschuss gegenüber dem zuständigen Rehabilitationsträger (Rentenversicherung oder Integrationsamt) für behindertengerechte Umbaumaßnahmen, die mit dem Erreichen des Arbeitsplatzes (Arbeitsweg), im Zusammenhang stehen.
Dies kann z. B. ein Treppenlift oder eine Rampe vor der Haustür sein. Dabei gibt es Höchstgrenzen und auch das Einkommen wird berücksichtigt. Es ist grundsätzlich wichtig, dass MS Betroffene Informationen stets vor Baubeginn einholen, denn rückwirkend sind Zuschüsse meist nicht mehr möglich.