Zuschuss für ein Fahrzeug
In diesem Zusammenhang ist die Bemessungsgrundlage in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) angepasst worden. Ziel ist es, Menschen beim Kauf eines behindertengerechten Autos zu unterstützen, um so am Arbeitsleben teilnehmen zu können.
Bisher betrug der Höchstbetrag 9.500 Euro. Jetzt sind es 22.000 Euro. Mit der Änderung ist die Bemessungsgrenze an den Autopreis für ein Fahrzeug der unteren Mittelklasse angepasst worden. Die KfzHV regelt u. a. die Voraussetzungen, unter denen Menschen mit Behinderung von der Agentur für Arbeit Kraftfahrzeughilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten können.
Zu beachten ist, dass MS-Betroffene zuerst die Kraftfahrzeughilfe beantragen und die Zusage abwarten müssen, sonst besteht kein Anspruch auf Kostenübernahmen.
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Kostenträger, etwa bei der Renten- oder Unfallversicherung oder der Agentur für Arbeit. Praktisch: Wenn man den Antrag aus Versehen falsch gestellt hat, ist der Träger verpflichtet, den Antrag an die richtige Stelle weiterzuleiten.
In der Regel benötigt man für den Zuschuss allerdings einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 100 und dem Merkzeichen AG.