Rechtstipps
Bausparförderung und Vermögensbildung
Normalerweise läuft ein Bausparvertrag sieben Jahre und kann vorzeitig nicht gekündigt werden. Tritt allerdings beim Sparer oder seinem Ehegatten nach Abschluss des Vertrags die vollständige Erwerbsunfähigkeit ein, kann er ohne Verluste vorzeitig über die Beiträge verfügen.
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