Rechtstipps
Wiedereingliederung in den Beruf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Wer länger als sechs Wochen am Stück oder innerhalb eines Jahres insgesamt mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist, hat das Recht auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement.
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