Rechtstipps
Mutterschutz – vor und nach der Geburt
Schwangere Frauen und Mütter nach der Geburt genießen besonderen Schutz. So dürfen werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.
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