Rechtstipps
Abschluss von Versicherungen (§ 28 VVG – Versicherungsvertragsgesetz)
Der Abschluss einer Versicherung gestaltet sich mit MS nicht immer einfach. Bei einem Neuabschluss von Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung ist die Multiple Sklerose wahrheitsgemäß anzugeben.
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