Rechtstipps
Hilfsmittel – welchen Anspruch haben Menschen mit MS?
Gesetzlich Versicherte – und in der Regel auch privat Versicherte – haben einen Rechtsanspruch auf Hilfsmittel. Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die erforderlich sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen, den Erfolg einer Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen.
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