18.07.2023 – Recht & Soziales

Aktuelles: Das Wiederholungsrezept ist da!

Schon vor Jahren wurde gesetzlich der Weg für Mehrfachverordnungen geebnet. Seit April 2023 können Ärztinnen und Ärzte Wiederholungsrezepte ausstellen. Zunächst allerdings nur als E-Rezept.
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Bei vielen chronischen Erkrankungen müssen Betroffene über einen längeren Zeitraum kontinuierlich die gleichen Medikamente einnehmen. Solche Dauermedikationen kennen auch viele Menschen mit MS aus der Multiple Sklerose Therapie . Trotz gleichbleibender Medikation ist immer ein ärztliches Rezept erforderlich, um die erforderlichen verschreibungspflichtigen Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Dadurch ist für viele chronisch Kranke der Gang in die ärztliche Praxis häufig auch dann nötig, wenn eigentlich gar kein Termin bei der Ärztin oder dem Arzt ansteht. Eine Erleichterung erhofften sich viele schon Ende 2019, als der Bundestag der Mehrfachverordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel den Weg ebnete. 

Seit April 2023 sind Mehrfachverordnungen möglich

Seit April 2023 können gesetzlich Versicherte mit chronischen Erkrankungen ihre Dauermedikamente so verschrieben bekommen, dass bis zu vier Abgaben auf einer Mehrfachverordnung möglich sind. Die Teilverordnungen können bei Bedarf jeweils auch in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden. Dabei beträgt die Rezeptgültigkeit einer Mehrfachverordnung maximal 365 Tage. Die Ärztin oder der Arzt kann jedoch bestimmte Zeiträume zum Einlösen der einzelnen Teilverordnungen festlegen. 

Wiederholungsrezept nur digital und nach ärztlichem Ermessen

Zum Start sind Wiederholungsverordnungen nur digital möglich. Sie können daher nicht auf dem klassischen „rosa Rezept“ erfolgen, sondern ausschließlich im Rahmen des E-Rezepts. Das Ausstellen einer digitalen Mehrfachverordnung liegt allerdings im ärztlichen Ermessen: Versicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Möglichkeit (Stand April 2023).