07.05.2026 – Recht & Soziales

Rechtstipp MS: Anerkennung eines GdB

Für Menschen mit MS kann es sinnvoll sein, einen Grad der Behinderung zu beantragen. Für viele Betroffene ist dies jedoch eine Herausforderung – was kann dieser Schritt bringen und was ist zu beachten?
Eine Hand lässt Symbole (Paragrafen und Waage) für die Justiz schweben

"Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) – und gegebenenfalls die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises – kann helfen, Nachteile auszugleichen, die Betroffenen durch die Multiple Sklerose entstehen. Entscheidend ist dabei nicht allein die Diagnose MS, sondern die Frage, wie stark die Erkrankung den Alltag beeinträchtigt.

Die rechtliche Grundlage dafür ist die Versorgungsmedizinische Verordnung (VersMedV) – eine von der Bundesregierung erlassene Regelung zum Umgang mit entsprechenden amtsärztlichen Untersuchungen. Sie legt fest, wie gesundheitliche Beeinträchtigungen medizinisch bewertet werden. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt in Zehnerschritten. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert – erst dann kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Was bringt ein Schwerbehindertenausweis?

Ein Schwerbehindertenausweis kann verschiedene Vorteile mit sich bringen, zum Beispiel:

  • fünf zusätzliche Tage Zusatzurlaub pro Jahr (bei einer Fünf‑Tage‑Woche),
  • steuerliche Vergünstigungen, etwa einen Behinderten-Pauschalbetrag oder – je nach Situation – Erleichterungen bei der KFZ-Steuer,
  • einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen,
  • einen besonderen Kündigungsschutz.

Schwerbehinderte Menschen genießen einen zusätzlichen Schutz vor Kündigungen. Dieser kann auch dann greifen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung nichts von der Schwerbehinderung wusste – vorausgesetzt, die Schwerbehinderung wird innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt.

Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er sich von einer schwerbehinderten Person trennen möchte, im Vorfeld die Zustimmung des Integrationsamtes erwirken. Dieses Verfahren ist oft aufwendig und kann mehrere Monate dauern. Wird die Zustimmung erteilt, kann sie von der betroffenen Person rechtlich überprüft und angefochten werden.

Wie wird der GdB festgestellt?

Die Feststellung des GdB erfolgt in einem behördlichen Verfahren. Eine MS-Diagnose allein reicht dabei nicht aus, weil die Erkrankung sehr unterschiedlich verlaufen kann und die Symptome nicht immer dauerhaft auftreten. Zuständig sind in der Regel die Versorgungämter. Dort muss man mit einem Antragsformular Atteste aller Einzelsymptome einreichen, häufig erfolgt auch eine Untersuchung durch einen Amtsarzt. Die Bearbeitung kann dann mehrere Monate dauern. Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Wird dieser abgelehnt, ist anschließend eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Wer Zweifel oder Fragen hat, sollte sich unbedingt frühzeitig Unterstützung holen, beispielsweise bei einem Sozialverband, einer Selbsthilfegruppe, einer Gewerkschaft oder einer spezialisierten Anwältin oder einem Anwalt.“

Interview mit Rechtsanwalt Oliver Dünow, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht, 2. April 2026. Dieser Text stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

In einem anderen Interview klärte Rechtsanwalt Oliver Dünow für uns, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Menschen mit MS bedeutet. Zu diesem Rechtstipp MS geht es hier.