06.02.2026 – Recht & Soziales
Rechtstipp zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)1 ist seit dem 28. Juni 2025 vollständig in Kraft. Das Ziel: digitale Angebote für alle Menschen nutzbar machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Damit verpflichtet ein Gesetz in Deutschland erstmals auch private Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. So soll sichergestellt werden, dass digitale Geräte, Software, Websites oder Automaten einfacher zu finden, zu verstehen und zu bedienen sind.
Was genau wird barrierefrei?
Das BFSG legt dafür konkrete Mindestanforderungen fest, zum Beispiel:
- Gut lesbare Schriftgrößen und klare Kontraste
- Vorlesefunktionen oder andere Formen der Sprachausgabe
- Kopfhöreranschlüsse für diskrete akustische Informationen
- Einfache Bedienbarkeit, auch ohne Maus oder feine motorische Steuerung
- Verständliche Formulare sowie die Option, Inhalte in einfacher Sprache darzustellen
Diese Regeln gelten unter anderem für Webseiten, Online-Shops, Software, aber auch für Online-Banking und viele Geräte, die wir im Alltag ganz selbstverständlich nutzen.
Warum ist das BFSG für Menschen mit MS wichtig?
Viele Menschen mit MS kennen Situationen, in denen beispielsweise Sehschwierigkeiten oder kognitive Einschränkungen die Nutzung digitaler Angebote erschweren. Die neuen Vorgaben können hier konkret entlasten: Starke Kontraste und größere Schriften erleichtern das Erkennen von Inhalten. Bessere Navigation ohne Maus hilft, wenn die Feinmotorik schwankt. Vorlesefunktionen unterstützen bei Konzentrationsproblemen oder visuellen Einschränkungen. Und klare, gut strukturierte Formulare reduzieren die kognitive Belastung.
Auch bei öffentlichen Automaten sind Verbesserungen in Sicht
Auch im öffentlichen Raum wird es künftig spürbare Verbesserungen geben: Neue Geldautomaten müssen größere Bildschirme, Texte mit hohem Kontrast, Kopfhöreranschlüsse, Sprachausgabe und akustische Signale vorweisen. Ihre Tastaturen werden mit tastbaren Markierungen und von der Höhe her rollstuhlgerechter ausgestattet sein. Auch Menüs in einfacher Sprache müssen künftig Berücksichtigung finden. Bei neuen Fahrkartenautomaten kommt auch eine Sprachausgabe mit Statusmeldung und verlängerten Reaktionszeiten hinzu.
Die Veränderungen durch das BFSG werden den Alltag vieler Menschen mit MS spürbar erleichtern. Allerdings gelten für viele Bereiche lange Übergangsfristen – teilweise bis 2040. Es dauert also noch einige Jahre, bis die neuen Standards wirklich überall im Alltag angekommen sind.“
Interview mit Rechtsanwalt Oliver Dünow, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht, 21. Januar 2026.
In einem anderen Interview klärte Rechtsanwalt Oliver Dünow für uns die Frage: „Diagnose MS im Job – was muss ich sagen?“ Zu diesem Rechtstipp geht es hier.
Quelle:
1. Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): https://bfsg-gesetz.de/, (aufgerufen am 05.02.2026).